Impressum
Hier finden Sie die rechtlich vorgeschriebenen Angaben zu unserem Verein und den verantwortlichen Personen. Das Impressum dient zur Transparenz und gibt euch die Möglichkeit, uns direkt zu kontaktieren.
Verantwortlich:
Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden:
Franz-Josef Ridder
Höntroper Straße 36
44869 Bochum
Kontakt:
info@waldbühne-höntrop.de
Registereintrag:
Vereinsregister Nr. 4969 eingetragen beim Amtsgericht Bochum
Umsatzsteuer-ID:
350/5704/6075 aus Bescheid vom 18.01.2019 für Gemeinnützigkeit
Bankverbindung:
Sparkasse Bochum
BIC: WELADED1BOC
IBAN: DE37 4305 0001 0012 0296 58 Haftung für Links:
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AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.07.2025
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BESTIMMT DIE RECHTE UND PFLICHTEN VON PERSONEN
WÄHREND IHRES AUFENTHALTES IN DER WALDBÜHNE HÖNTROP
Die Waldbühne Höntrop wird durch den Kolping-Waldbühne Höntrop e. V. zur Durchführung von Veranstaltungen vermarktet und betrieben.
ALLGEMEINES
1. Mit dem Betreten und/ oder dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung in der Waldbühne werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt.
Bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt ist die Besucherzahl auf Grundlage der baurechtlich genehmigten Besucherzahl begrenzt.
2. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des beauftragten Personals des Veranstalters ist zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Der Besuchende verpflichtet sich, alle Einrichtungen in der Waldbühne pfleglich und schonend zu behandeln. Abfall ist in den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen.
4. Besuchende, die sich oder andere gefährden, belästigen, schädigen oder den Ablauf der Veranstaltung stören, können der Waldbühne verwiesen werden. Ein Anspruch auf Ersatz in jedweder Form besteht nicht.
Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Waldbühne durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbotes bedarf es eines schriftlichen Antrages mit Begründung an den Kolping-Waldbühne Höntrop e. V.
5. Die Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ nach der neuesten Fassung sind auf dem gesamten Gelände
der Waldbühne zu beachten und einzuhalten.
6. Das Besteigen von Mauern, Bänken und Bäumen und das unerlaubte Betreten des nicht öffentlichen Bereiches ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann ein Verweis vom Gelände der Waldbühne erfolgen.
EINTRITTSKARTEN & EINLASS
1. Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt (Ausnahme: Veranstaltungen mit freiem Eintritt). Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch einer Veranstaltung. Beim Verlassen der Waldbühne nach Veranstaltungsbeginn verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf bestimmte Sitz- oder Stehplätze besteht nicht.
Das Mitbringen von eigenen Stühlen durch Besucher ist nicht gestattet.
2. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
3. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen - außer bei einer Absage der Veranstaltung vor ihrem Beginn.
4. Ermäßigte Eintrittspreise werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch den Veranstalter gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Kasse zu erfragen.
Dem Veranstalter muss beim Erwerb von ermäßigten Tickets der Nachweis der entsprechenden Berechtigung vorgelegt werden.
5. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren oder solche Gäste während der Veranstaltung der Waldbühne zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
7. Das Mitführen folgender Sachen ist beim Betreten der Waldbühne nicht
gestattet:
- rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
- Waffen jeglicher Art
- spitze Gegenstände, die zu einer Gefährdung führen können
- Ätzende oder färbende Substanzen, sowie Gefahrenstoffe jeglicher Art
- pyrotechnische Gegenstände, einschließlich Jugendfeuerwerk
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind (z. B. Glasflaschen)
- Ton- und/ oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters
Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Gäste, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchenden führen können, nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
8. Haustiere sind in der Waldbühne nicht erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Blinden- und Assistenzhunde.
9. Der Einlass in die Waldbühne beginnt in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung des jeweiligen Tages.
10. Die Waldbühne schließt in der Regel eine Stunde nach Ende der Vorstellung.
UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER ABSAGE EINER VERANSTALTUNG | PROGRAMMÄNDERUNGEN
1. Eine Absage erfolgt grundsätzlich über die Veranstaltungsleitung.
2. Bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel trägt der Besuchende das Wetterrisiko. Die Veranstaltungen finden auch bei nicht optimalen Wetterbedingungen, z.B. leichtem Regen, statt. Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter jedoch vor, den Beginn der Aufführung zu verzögern oder eine bereits laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte besteht in diesen Fällen nicht.
3. Extremwetterlagen wie Gewitter, Sturm und Starkregen können einen Abbruch oder eine Absage von Veranstaltungen notwendig machen.
Bei einer Absage vor Beginn der Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Bei einem Abbruch nach Beginn der Veranstaltung wird der Eintrittspreis erstattet, wenn der Abbruch während der ersten Spielhälfte der Veranstaltung erfolgt. Bei einer Absage während der zweiten Hälfte der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn der Aufführung wegen technischer Ausfälle zu verzögern oder die laufende Veranstaltung zu unterbrechen. Ein Erstattungsanspruch auf den Gegenwert der erworbenen Eintrittskarte oder sonstige angefallene Kosten besteht in diesen Fällen nicht.
5. Programmänderungen bleiben vorbehalten.
TON-, FILM-, FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
1. In der Waldbühne sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
2. Besuchende der Waldbühne erklären mit dem Betreten des Geländes ihre Einwilligung dazu, dass der Veranstalter oder beauftragte Personen im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen machen und diese ohne zeitliche und räumlich Beschränkung zur Berichterstattung und Werbezwecken vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
RAUCHEN UND OFFENES FEUER
1. Auf dem Gelände und in den Gebäuden der Waldbühne besteht ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Vaporizer.
2. Nur in speziell eingerichteten Raucherbereichen ist das Rauchen erlaubt
Verstöße werden mit Ausschluss der Veranstaltung geahndet; der Veranstalter behält sich straf- und zivilrechtliche Schritte vor.
3. Der Konsum von Cannabisprodukten ist auf dem gesamten Gelände der Waldbühne – auch in den gekennzeichneten Raucherbereichen – grundsätzlich untersagt.
4. Offenes Feuer und das Grillen mit Kohle sind in der Waldbühne strengstens untersagt.
HAFTUNG
1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
2. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch Fälle von höherer Gewalt, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Gegenstände.
4. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
5. Ausschließlich die angelegten, offiziellen Wege in der Waldbühne dürfen benutzt werden. Jenseits des Areals und der Wege übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung.
6. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Gebäuden und Flächen und deren Räumung angeordnet werden.
Alle Personen, die sich in Gebäuden und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Waldbühne sofort zu verlassen.
7. Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Dunkelheit und unter Alkoholeinfluss erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
SONSTIGES
1. Gewerblicher Handel darf auf dem gesamten Gelände ausschließlich von Geschäftspartnern des Veranstalters betrieben werden.
2. Das Verteilen oder Auslegen von Druckschriften und Werbematerialien jedweder Art, das Präsentieren von Bannern oder Plakaten sowie das Anbringen von Aufklebern und Plakaten darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erfolgen.
3. Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden (Fundsachen), sind beim Servicepersonal abzugeben.
4. Der Verlust von Gegenständen ist an der Kasse oder beim Servicepersonal zu melden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bochum.
3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall entsprechende gesetzliche Bestimmung in Kraft.
Kolping-Waldbühne Höntrop e. V.


